Beitragspflicht sowohl zum Versorgungswerk als auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Wechsel in berufsfremde bzw. nichtanwaltliche Tätigkeit, keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Ermäßigung des Beitrags zum Versorgungswerk auf den Grund- bzw. Mindestbeitrag, keine Zusicherung, kein Verstoß gegen Grundrechte
Altersruhegeld, Bindungswirkung von Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsge-richtshofs, Anhebung der Regelaltersgrenze, Versorgungsanwartschaft, Anfangsbestand der Rechtsanwälte, kein Grundrechtsverstoß, Vertrauensschutz