(Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 4b S 4 SGB 6 – Syndikusanwalt – Mindest- oder Grundbeiträge als einkommensbezogene Pflichtbeiträge)
(Ende der Fortwirkung einer am 31.12.1991 bestehenden Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 231 Abs 1 S 1 SGB 6 mit Aufgabe der entsprechenden Beschäftigung – kein Wiederaufleben der Befreiung nach erneuter Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber)
(Möglichkeit der rückwirkenden Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte nach § 231 Abs 4b S 1 und 2 SGB 6 bei nur freiwilliger Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk – Verfassungsmäßigkeit)
Kassenärztliche Vereinigung Hessen – Erweiterte Honorarverteilung – Einführung eines Systems von Beitragsklassen zur Ermittlung der Umlage – Einhaltung des Gestaltungsspielraums – Reduzierung des Beitrags zum Versorgungswerk der hessischen Ärztekammer bei Entrichtung der Beiträge zum Versorgungswerk einer anderen Ärztekammer