Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigtem Hilfeempfänger beruhen
Keine Verwaltungsrechtswegseröffnung für Klagen im Rahmen jugendhilferechtlicher Dreiecksverhältnisse, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigtem Hilfeempfänger beruhen
Kapitalanlagegeschäft: Erbringung einer Anlageberatung bei Empfehlung einer Finanzportfolioverwaltung; Vorliegen einer Anlagevermittlung bei einer auf den Abschluss eines Portfolioverwaltungsvertrags bezogenen Vermittlung