Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen verletzt bei mangelnden Darlegungen zum Anfangsverdacht (hier: Geldwäsche, § 261 StGB) das Grundrecht der Betroffenen aus Art 13 Abs 1 GG – Anfangsverdacht der Geldwäsche muss sich auch auf konstitutive Vortat iSd § 261 Abs 1 S 2 StGB beziehen
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit
Kindesunterhaltssache: Rückwirkende Genehmigung von Verfahrenshandlungen durch den sorgeberechtigten Elternteil nach Beendigung der Beistandschaft des Jugendamts; Heilung des Vertretungsmangels in jeder Lage des Verfahrens