Gesundheitsangaben auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels: Beifügen von speziellen gesundheitsbezogenen Angaben durch Verweis auf die Verpackungsrückseite – B-Vitamine II
Markenbeschwerdeverfahren – “nea. (Wort-Bild-Marke)/Réa (Wort-Bild-Marke, Unionsbildmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Warenidentität – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr – ansonsten fehlende Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und somit keine Verwechslungsgefahr