Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht erfolgreich – “Darauf Ausgehen” iSd Art 21 Abs 2 S 1 GG setzt Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns einer Partei zur Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele voraus (Änderung der Rspr gegenüber BVerfGE 5, 85 ) – NPD verfassungsfeindlich, insb planvoll und qualifiziert auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielend, überdies dem Nationalsozialismus wesensverwandt – jedoch fehlende Potentialität der Zielerreichung – Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD – Sezessionsbestrebungen als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung
Ein Schöffe, der die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet und sich verfassungsfeindlich äußert, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben