Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Versagung der Strafrestaussetzung (§ 57 Abs 1 S 1 StGB) ohne hinreichende Sachaufklärung sowie unter verfehltem Hinweis auf fehlende Lockerungsmaßnahmen – Gegenstandswertfestsetzung
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Begriff des „Sich-Anschließens“ von Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinn des § 13b BauGB, Keine erneute Auslegung bei Änderung von Hinweisen im Bebauungsplan, Erforderlichkeit eines Konzepts für Niederschlagswasserbeseitigung, Festsetzungen zu Baumwurfzone, Offene Erfolgsaussichten, Interessensabwägung