Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Beschäftigungserlaubnis, Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Kein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, Wartezeit von drei Monaten nach Ausreise (nicht erfüllt), Keine konkrete Benennung der erstrebten Beschäftigung
einstweilige Anordnung, öffentlich geförderte Wohnung, Verpflichtung Verfügungsberechtigten durch Behörde, Wohnung einem ganz bestimmten Haushalt zum Gebrauch zu überlassen (abgelehnt)