Asyl Nigeria, In Deutschland geborenes minderjähriges lediges Kind, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an die Mutter, Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt, Unterbringung bei Pflegeeltern, Keine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Mutter und Kind, Kein von der stammberechtigten Person abgeleiteter Familien-Flüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG ohne das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der stammberechtigten Person, Richtlinienkonforme Auslegung von § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Versäumung der Begründungsfrist – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten – Anforderungen an eine wirksame Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze – Übermittlung per Telefax – Überprüfung des Sendeprotokolls