Markenbeschwerdeverfahren – „JOPP (Wort-Bild-Marke)/JOOP/JOOP! (Wort-Bild-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr – keine weitergehende Löschung unter dem Gesichtspunkt des Bekanntheitsschutzes
Markenbeschwerdeverfahren – „Abbildung einer SIM-Karte und eines €-Zeichens, das sich in einem runden weißen, gelb umrandeten Feld befindet (Wort-Bild-Marke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis