Markenbeschwerdeverfahren – „NETZORANGE IT-DIENSTLEISTUNGEN (Wort-Bild-Marke)/ORANGE (Gemeinschaftsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft: Farbe ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen – durch Benutzung erhöhte Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Prägung durch Markenbestandteil – Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteil
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Volks.Inspektion (Wort-Bild-Marke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der „Volks“-Markenfamilie auf dem deutschen Markt – betrieblicher Herkunftshinweis