Strafbarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes über die Exportkontrolle von Rüstungsgütern: Vereinbarkeit des strafbewehrten nationalen Exportkontrollrechts mit der gemeinschaftsrechtlichen Öffnungsklausel in der Dual-Use-Verordnung und mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts; keine Vorlagepflicht zur Vorabentscheidung des EuGH im Beschwerdeverfahren über die Nichteröffnung des Hauptverfahrens
Markenbeschwerdeverfahren – “Q-Link (Wort-Bild-Marke)/D-Link (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)” – hochgradige Warenähnlichkeit – keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen