Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 103 Abs 1 Nr 2 StGB) durch islamfeindliche Äußerungen im Internet – Bejahung eines Anfangsverdachts vertretbar, keine Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – zudem keine Verletzung des Art 13 GG bei Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung – Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren – Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht substantiiert gerügt
Urheberrechtsverletzung im Internet: Angebot einer Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises auf eine Suchmaschine zur Anzeige von in der Suchmaschine gespeicherten Vorschaubildern urheberrechtlich geschützter Fotografien – Vorschaubilder III