Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „ABDRUSCHIN IM LICHTE DER WAHRHEIT“ – zum Löschungsverfahren wegen Verfalls: Begriff, Aufgaben und Zuständigkeiten – auf die Frage der wirksamen Erhebung des Widerspruchs beschränkte Beschwerde – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung des Widerspruchs – Voraussetzungen der Wiedereinsetzung sind nicht offensichtlich – Beschwerde ist begründet – Aufhebung des Beschlusses des DPMA – Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag – Wiedereinsetzungsgrund: Einwurf des Widerspruchsschreibens in einen Postbriefkasten, der durch einen Feuerwerkskörper beschädigt worden sein soll
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gleichzeitige Beantragung von Prozesskostenhilfe und Einlegung eines wegen Anwaltszwangs unzulässigen Rechtsmittels; unverschuldete Verhinderung zur wirksamen Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer Wohnungseigentumssache beim unzuständigen Gericht aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung
Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Darlegungen mangelnden Verschuldens – hier: Anforderungen an die Darlegung des Zeitpunkts der (rechtzeitigen) Aufgabe zur Post – Einwurf erst nach letzter Briefkastenleerung naheliegend – Verschulden der Fristversäumung auch bei Unkenntnis der Substantiierungsanforderungen