Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).
Abgrenzbarkeit bestimmter Personengruppen, Berufskrankheit, keine neuen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Listen-Berufskrankheit, Mobbing, psychische Erkrankung, Wie-Berufskrankheit
Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre sind voraussichtlich rechtmäßig.