Corona-Pflegebonus, Versagungsgegenklage, Dipl.-Sozialpädagogin, ambulant unterstütztes Wohnen bei Menschen mit geistiger Behinderung, Tätigkeit im nicht-stationären Bereich, ständige Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Förderrichtlinien, keine Willkür, kein atypischer Ausnahmefall