(Hausnotrufvertrag: Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und Gesundheit bezweckender Schutz- und Organisationspflichten)
(Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zwecks Durchführung eines sozialen Wohngruppenprojekts durch einen Dritten)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beihilfe des Wohnungsinhabers bei Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs von Rauschmitteln