Markenbeschwerdeverfahren – „N4Life/4Life (Unionsmarke)/4Life (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – mögliche Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „infinita (Wort-Bild-Marke)/Infinia (Unionsmarke)“ – zur Zulässigkeit der Beschwerde – offensichtliches Schreibversehen – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit sowie Warenidentität – zum Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr
Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke in Form einer Ware; Auswirkungen des Vertriebs einer Ware auf die Branchenüblichkeit einer Warenform – Schokoladenstäbchen III