(Begriff „Wirtschaftlicher Zusammenhang“ in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG – Umfang der gesonderten und einheitlichen Feststellung der von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte)
Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Bindungswirkung einer einseitigen Leistungsbestimmung durch Beschluss hinsichtlich der Festsetzung eines Sanierungsgeldhebesatzes; gerichtliche Billigkeitskontrolle der Festsetzung des Sanierungsgeldes