Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung der Geschäftsverteilung und Zuweisung eines Richter an einen anderen Spruchkörper aufgrund innerdienstlicher Spannungen – hier: Zuweisung einer Richterin am BFH an einen anderen Senat begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – keine verdeckte Disziplinarmaßnahme – keine Verletzung von Art 97 GG
Handelsvertretervertrag: Provisionspflichtigkeit eines Rahmenvertrags; Anspruch auf Erteilung von Provisionsabrechnungen und Buchauszug nach Vertragsbeendigung