Aktenzeichen 3 U 86/20
Leitsatz
Wenn ein Discount- Handelsunternehmen mit der Angabe „50 Cent Sofort-Rabatt auf den gesamten Einkauf bei Rückgabe von Leergut“ wirbt, dann ist die Werbung irreführend, wenn die im Markt tätigen Mitarbeiter so instruiert worden sind, dass der Rabatt nur auf den Einkauf von Mehrwert-Getränkeflaschen gewährt wird. (redaktioneller Leitsatz)
Verfahrensgang
41 HK O 897/19 2019-12-09 Urt LGAMBERG LG Amberg
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Amberg vom 9. Dezember 2019, Az. 41 HK O 897/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.