Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Abänderungsbeschluss

Aktenzeichen  10 U 3295/15

Datum:
19.2.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 130053
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 313a Abs. 1

 

Leitsatz

Verfahrensgang

12 O 313/14 2015-08-04 Endurteil LGMUENCHENII LG München II

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers vom 09.09.2015 wird das Endurteil des LG München II vom 04.08.2015 (Az. 12 O 313/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: 10 u 3295/15 – Seite 2 Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger samtverbindlich 3.257,23 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € nebst jeweils Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.12.2013 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 30% und die Beklagten samtverbindlich 70%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 45%, die Beklagten samtverbindlich 55%.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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