Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Angemessenheit, Vergleich, Streitwert, Verfahren, Unionsrecht, Anspruch, Beteiligung, Anwendbarkeit, Schiedsstelle, Frist, Verwirkung, Auslegung, Anlage, Klage, Sinn und Zweck, Kosten des Rechtsstreits, marktbeherrschende Stellung

Aktenzeichen  6 Sch 35/18 WG

Datum:
21.11.2019
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist in Ziff. 2 in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. sowie folgenden Beschluss:  
Der Streitwert wird auf 500.000, – EUR festgesetzt. 

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