Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Erfolgreiche Berufung

Aktenzeichen  3 U 2533/16

Datum:
19.10.2016
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO ZPO § 313 a Abs. 1

 

Leitsatz

Tenor

I.
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Endurteil vom 04.05.2016 (Az.: 34 O 7379/14) mit den tatsächlichen Feststellungen aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht München I zurückverwiesen. Dort ist auch über die Kosten des Berufungsverfahren zu entscheiden.
II.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, weil die Parteien übereinstimmend darauf verzichtet haben und gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden kann (vgl. § 313 a Abs. 1 ZPO).

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel