Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rücknahme der Berufung

Aktenzeichen  9 U 1742/16 BSch

Datum:
5.10.2017
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 164743
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

9 U 1742/16 BSch 2017-09-25 Hinweisbeschluss OLGNUERNBERG OLG Nürnberg

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 28.440,42 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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