Anschnallpflicht – wann darf man ohne Gurt fahren?

Grundsätzlich gilt die Anschnallpflicht - wird sie missachtet kann es zu Geldstrafen und Punkten in Flensburg kommen. Wo Sie ohne Gurt fahren dürfen, erfahren Sie hier.

Anschnallpflicht im Auto

Anschnallen ist Pflicht. In der Fahrschule lernt man den Gurt anzulegen, bevor der Motor gestartet wird. Wer, ohne sich anzuschnallen, Auto fährt, kann nach dem Bußgeldkatalog 2022 mit einer Verwarnung von 30,00 € rechnen. Fährt man mit einem oder mehreren Kindern im Auto, die nicht gesichert sind, kann das Bußgeld schon bei 70,00 € liegen und man bekommt einen Punkt in Flensburg obendrauf. Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmefälle. Dann gilt die grundsätzliche Anschnallpflicht nicht. Aber nur in besonderen Fällen darf man ohne Gurt Auto fahren.

Anschnallpflicht entfällt beim Haus-zu-Haus-Verkehr

Autofahrer oder Mitfahrer, die während einer sog. Auslieferungsfahrt immer wieder in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, dürfen in ihrem Leistungs- oder Auslieferbezirk ohne Gurt fahren. Typisches Beispiel ist der Postbote, der an jedem Haushalt die Tagespost einwirft. In seinem Auslieferungsbezirk ist er von der Anschnallpflicht befreit. Entscheidend ist, dass nur eine kurze Fahrt von Haus zu Haus erfolgt. Sobald längere Strecken oder die halbe Stadt dazwischenliegen, wie zum Beispiel beim Pizzaboten, gilt wieder die Anschnallpflicht.

Fahrten in Schrittgeschwindigkeit, Rückwärtsfahren und Fahrten auf Parkplätzen

Fährt man mit geringer Geschwindigkeiten, befreit das Fahrer und Insassen grundsätzlich nicht von der Anschnallpflicht – eine Fahrt in Schrittgeschwindigkeit allerdings schon. Stecken Sie im Berufsverkehr oder im Stau auf der Autobahn und kommen Sie nur im Schneckentempo voran, dürfen Sie sich zwischendurch abschnallen. Wichtig ist, dass Sie nicht vergessen, sich wieder anzuschnallen, wenn Sie wieder schneller fahren können.

Außerdem besteht bei Fahrten auf Privatgelände, auf Parkplätzen oder beim Rückwärtsfahren keine Anschnallpflicht. Wer hier ohne Gurt „erwischt“ wird, hat also nichts zu befürchten.

Busfahrten – auch hier gibt es eine Anschnallpflicht

Fährt man in Stadtbussen oder anderen Omnibussen mit, ist man von der Anschnallpflicht befreit. Das gilt aber immer nur dann, wenn die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Sind zum Beispiel in Reisebussen, in denen keine stehenden Personen befördert werden, Gurte vorhanden, muss man sich auch hier anschnallen.

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Auch im Bus gilt die Anschnallpflicht.

Eine Ausnahme für die Anschnallpflicht im Bus gilt nur für

  • das sog. Betriebspersonal und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen, wenn diese während der Dienstleistung ihren Sitzplatz verlassen müssen, das ist z. B. der Fall, wenn ein Reiseführer im Bus eine Ansage macht.
  • Fahrgäste in Kraftomnibussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes, z. B. wenn sie eine Toilette im Bus aufsuchen.

Wer haftet für die Anschnallpflicht?

Schnallt man sich in einem Auto oder Bus nicht an, obwohl man dazu verpflichtet ist, muss man das Bußgeld grundsätzlich selbst zahlen. Nur bei Kindern oder Menschen, die betreut werden müssen und insoweit keine Eigenverantwortung übernehmen können, entfällt der direkte Anspruch. Dann haftet der Fahrer für den Bußgeldbescheid. Deshalb ist es gerade für Fahrer immer wichtig darauf zu achten, dass vor allem betreuungsbedürftige Menschen auch während der Fahrt angeschnallt bleiben und sich nicht selbst abschnallen.


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