Barfuß oder mit Sandalen Auto fahren – so ist die Rechtslage

Verstößt man gegen das Verkehrsrecht, oder gibt es sogar ein Bußgeld wenn man ohne festes Schuhwerk fährt?

Barfuß autofahren

Ob im Sommer mit Flipflops und Birkenstocksandalen oder bei langen Autofahrten in Socken oder barfuß: Manchmal lieben wir es eher luftig an den Füßen. Doch was passiert, wenn man dabei von der Polizei erwischt wird? Verstößt man gegen Verkehrsrecht? Gibt es ein Bußgeld für barfuß Auto fahren?

Das Verkehrsrecht gibt Barfußfahrern freie Fahrt

Eine Regelung dazu, ob und welche Schuhe beim Autofahren zu tragen sind, gibt es nicht. Birkenstocksandalen, Flipflops und High Heels: Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts nicht mit Bußgeld sanktioniert.

barfuß
Lexika
lexika.de
Lexika Verlag
Freie Fahrt für Flipflops.

Das entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Celle bei einem LKW-Fahrer, der in Birkenstocksandalen unterwegs war (OLG Celle, 13.03.2007, Az.: 322 Ss 46/07). Das Oberlandesgericht Bamberg äußerte sich dazu gleich in mehreren Entscheidungen. Zwar sei es nicht empfehlenswert, barfuß oder ohne feste Schuhe Auto zu fahren, aber verboten ist es nicht.

Zum Autofahren in Socken äußerte sich OLG Bamberg so z. B. im Beschluss vom 15.11.2006 unter dem Aktenzeichen 2 Ss OWi 577/06, zum Barfuß-Autofahren im Beschluss vom 11.01.2007 unter dem Aktenzeichen 3 Ss OWi 1796/06 und zu Sandalen statt fester Schuhe beim Autofahren im Beschluss vom 04.04.2007 unter dem Aktenzeichen 3 Ss OWi 338/2007.

Aber Achtung: Bei einem Unfall kann barfuß Auto fahren teuer werden

Eine Pflicht zum Tragen von festem Schuhwerk gibt es also nicht. Aber nach § 1 Abs. 2 StVO hat jeder Autofahrer darauf zu achten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch ein vermeidbares Verhalten geschädigt oder gefährdet wird.

Ohne feste Schuhe besteht allerdings ein hohes Risiko, dass man die Pedale im Falle einer Notbremsung nicht richtig erwischt oder abrutscht. Verursacht man deshalb einen Unfall und verletzt dabei jemanden, liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vor. Für den Fahrer kann das bußgeld- und sogar strafrechtliche Folgen haben. Bei Berufsfahrern droht sogar ein Haftungsverlust der Unfallversicherung, da durch das Barfuß-Autofahren bei beruflichen Fahrten ein Verstoß gegen § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift “Fahrzeuge” (BGV D29) vorliegen kann. Danach muss ein Fahrzeugführer zum sicheren Führen des Fahrzeugs ein, den Fuß umschließendes, Schuhwerk tragen.

Barfuß Auto fahren ist nicht verboten …

… im Fall des Unfalles aber sorgfaltswidriges Verhalten. Solange nichts passiert, kräht kein Hahn nach dem Schuhwerk des Autofahrers. Kommt es allerdings zu einem Unfall, heißt es: Verletzung der Sorgfaltspflicht und sogar Bußgeld.

Denn barfuß, mit Socken oder luftigen Sandalen hinter dem Steuer – das verträgt sich nicht mit dem Verhalten eines pflichtbewussten, sorgfältigen Autofahrers. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer sollte man deshalb immer ordentliches Schuhwerk beim Autofahren tragen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Beim Autofahren barfuß gibt es Vor- und Nachteile. Einige mögliche Vorteile sind ein direkteres Gefühl für die Pedale und eine bessere Kontrolle über das Fahrzeug. Es gibt jedoch auch potenzielle Nachteile wie eine geringere Trittfestigkeit auf den Pedalen und ein erhöhtes Verletzungsrisiko bei einem Unfall. Jeder Fahrer sollte selbst abwägen, ob er sich beim Autofahren barfuß wohl und sicher fühlt.

Das Autofahren barfuß sollte normalerweise kein Grund für Probleme bei einer Verkehrskontrolle sein. Solange der Fahrer keine unsichere Fahrweise aufweist und alle anderen Verkehrsregeln befolgt, ist das Fahren barfuß rechtlich in Ordnung. Es kann jedoch zu einer individuellen Einschätzung des Polizeibeamten kommen, daher ist es wichtig, respektvoll und kooperativ zu sein.

In der Regel gibt es keine speziellen Versicherungsvorschriften oder Auswirkungen auf den Versicherungsschutz beim Autofahren barfuß. Die Versicherungsbedingungen können jedoch je nach Versicherungsunternehmen variieren. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder bei Unklarheiten den Versicherungsanbieter zu kontaktieren.

Das Autofahren barfuß kann potenzielle Risiken mit sich bringen, wie zum Beispiel:

  • Verminderte Griffigkeit: Das Fehlen von Schuhen kann die Griffigkeit auf den Pedalen verringern, insbesondere bei nassen oder rutschigen Bedingungen.
  • Abrutschen: Ohne Schuhe besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Fuß von den Pedalen abrutscht, insbesondere wenn abrupt gebremst oder beschleunigt wird.
  • Verletzungsgefahr: Bei einem Unfall können Verletzungen an den Füßen durch Kontakt mit scharfen Kanten oder Trümmern im Fahrzeug auftreten.
  • Fehlende Fußunterstützung: Schuhe bieten eine gewisse Unterstützung für den Fußbogen und können Ermüdung beim Fahren verringern. Barfußfahren kann zu einem schnelleren Ermüden der Füße führen.


Ähnliche Artikel


Nach oben