Fahren im Kreisverkehr: So verhalten Sie sich richtig

Fahren im Kreisverkehr: Das sollten Sie dringend beachten, um Unfälle zu vermeiden und kein Bußgeld zu riskieren.

Sicheres Verhalten am Kreisverkehr

Der Kreisverkehr ist eine sichere Alternative zur Ampel und in Ausführung sowie Unterhalt auch noch günstiger. Für alle Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verhalten im Kreisverkehr verbindlich. Die Vorschriften weichen von einigen der sonst im Verkehr üblichen Regeln ab und bei Verstößen droht ein Bußgeld. Darum ist es umso wichtiger, die Verkehrsregeln im Kreisverkehr genau zu kennen.

Richtiges Verhalten in einem einspurigen Kreisverkehr

In Deutschland sind die meisten Kreisverkehre einspurig. Die Verkehrsführung unterliegt klaren Verkehrsregeln. Zunächst einmal gilt, dass Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt gegenüber einfahrenden Fahrzeugen haben. Die sonst übliche Verkehrsregel rechts vor links ist somit in einem mehrspurigen Kreisverkehr außer Kraft gesetzt. Einfahrende Verkehrsteilnehmer müssen warten, bis eine Lücke im Verkehr frei wird, um sich einzureihen.

Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Setzen des rechten Blinkers Pflicht, um anzuzeigen, dass man den Kreisverkehr verlässt. Im Sinne der Verkehrsführung führt eine Straße im Kreisel geradeaus weiter. Blinken ist deshalb nicht erforderlich, sondern sogar verboten! Bei der Abfahrt biegt das Fahrzeug hingegen auf einen anderen Verkehrsweg ein. Dann ist Blinken zwingend vorgeschrieben. Innerhalb des Kreisverkehrs müssen Fahrzeuge stets im Uhrzeigersinn fahren und dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sein.

Die Geschwindigkeit in einem Kreisverkehr ist auf 30 km/h begrenzt, was dazu beiträgt, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Fußgängerüberwege innerhalb des Kreisverkehrs sollten beachtet werden, und Fußgängern ist stets Vorfahrt zu gewähren. Radfahrer können entweder die Fahrbahn oder den Radweg im Kreisverkehr nutzen. Autofahrer sollten besonders auf Radfahrer achten und ihnen Vorfahrt gewähren.

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Mehrspuriger Kreisverkehr.

Richtiges Verhalten in einem mehrspurigen Kreisverkehr

Grundlegend unterliegt die Verkehrsführung eines mehrspurigen Kreisverkehrs denselben Verkehrsregeln wie bei einspurigen Kreisverkehren. Darüber hinaus gibt es einige Besonderheiten, die ausschließlich das Verhalten mehrspuriger Kreisverkehre betreffen. Fahrzeuge auf der inneren Spur des Kreisverkehrs müssen den Fahrzeugen beim Wechsel auf die nächst äußere Spur die Vorfahrt gewähren. Zudem ist es ratsam, sich vor dem Einfahren in den Kreisverkehr über die richtige Spur zur Ausfahrt zu informieren. Keinesfalls dürfen Fahrzeuge im Kreisverkehr parken – auch nicht auf der Verkehrsinsel im Zentrum.

Die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge haben stets Vorfahrt, was die sonst übliche Verkehrsregel rechts vor links in einem mehrspurigen Kreisverkehr außer Kraft setzt. Einfahrende Verkehrsteilnehmer müssen warten, bis eine Lücke im Verkehr frei wird, um sich einzureihen. Beim Verlassen des Kreisverkehrs setzt der Fahrer den Blinker und fährt ab. Im Sinne der Verkehrsführung führt eine Straße im Kreisel geradeaus weiter. Blinken ist deshalb nicht erforderlich, sondern sogar verboten! Bei der Abfahrt biegt das Fahrzeug hingegen auf einen anderen Verkehrsweg ein. Dann ist Blinken zwingend vorgeschrieben.

Verbotenes Verhalten in einem Kreisverkehr

In einem Kreisverkehr gelten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Verkehrsregeln, die strikt eingehalten werden müssen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und den Verkehrsfluss nicht zu behindern.


Das Überholen innerhalb des Kreisverkehrs ist verboten. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, nicht überholt werden dürfen. Ein kontinuierliches Fahren auf der eigenen Fahrspur ist hierbei entscheidend.


Wenden im Kreisverkehr ist strengstens untersagt. Es ist nicht erlaubt, den Kreisverkehr zu nutzen, um in die entgegengesetzte Richtung zu fahren. Der Kreisverkehr dient ausschließlich zur Fortbewegung in einer Richtung.


Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist es zwingend erforderlich, den Blinker zu setzen, um den anderen Verkehrsteilnehmern die Absicht des Fahrstreifenwechsels anzuzeigen. Dies gewährleistet eine klare Kommunikation im Verkehr.


Das Anhalten oder Parken in einem Kreisverkehr ist ebenfalls strengstens verboten und nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise einer Panne gestattet.


Grundlegend darf die Kreismitte nicht befahren werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn beispielsweise Fahrzeuge den Kreisverkehr sonst nicht passieren können, weil das Fahrzeug zu lang ist oder der Wendekreis zu groß. In solchen Situation darf mit einer Ausnahmegenehmigung auch über die Kreismitte gefahren werden.

Die Beachtung dieser Verkehrsregeln im Kreisverkehr ist von großer Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden und einen sicheren, effizienten Verkehrsablauf zu gewährleisten.

Richtiges Verhalten von Fußgängern und Radfahrern im Kreisverkehr

Es ist anderen Verkehrsteilnehmern, wie Radfahrern und Fußgängern, gestattet, den Kreisverkehr zu nutzen. Vielfach ist es sogar vorgesehen. In solchen Fällen ist der schwächere Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll zu behandeln und ihm Vorfahrt zu gewähren. Allerdings existieren auch für diese Verkehrsteilnehmer Vorschriften und es werden Bußgelder bei Verstößen ausgesprochen.

Bußgeldkatalog

Weil jeder Regelverstoß im Straßenverkehr mit einem erhöhten Unfallrisiko behaftet ist, sieht die Straßenverkehrsordnung Sanktionen vor: Es droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt mit dem Verstoß zusammen. Hier einige Beispiele:

Für Kraftfahrer

  • Blinken bei der Einfahrt: 10 Euro
  • Anhalten und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 15 Euro
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Überqueren der Mittelinsel mit Ausnahmegenehmigung: 30 Euro

Für Fahrradfahrer

  • Fahrt entgegen der Fahrtrichtung: 20 Euro
  • mit Verkehrsbehinderung: 25 Euro
  • mit Gefährdung Dritter: 30 Euro

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