Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  2 BvR 1484/09

Datum:
19.4.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100419.2bvr148409
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 19. Mai 2009, Az: IX S 10/09, Beschlussvorgehend BFH, 25. Februar 2009, Az: IX R 33/07, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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