Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Aktenzeichen  1 BvR 1276/21

Datum:
18.2.2022
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220218.1bvr127621
Normen:
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend VG Gelsenkirchen, 28. September 2020, Az: 17 K 2143/20, Beschluss

Tenor

1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


Ähnliche Artikel

Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Mehr lesen

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen


Nach oben