Fußballfan begeht Ordnungswidrigkeit

Manchmal muss es schnell gehen, wenn man noch pünktlich zum Anpfiff eines Fußballspiels sein will. Trotzdem gelten natürlich alle gänigen Gesetze.

Ordnungswidrigkeit für Fußballfan

Wenn ein Fußballfan auf der Fahrbahn zum Fußballstadion eilt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, für die er ein Bußgeld bezahlen muss. Dieses Fehlverhalten wird auch dann bestraft, wenn ein Polizeifahrzeug hinter der Fangruppe herfährt, um die Geschwindigkeit der nachfolgenden Fahrzeuge auf Schritttempo zu halten und damit Verkehrsunfälle zu verhindern. Der betroffene Fan wurde zu einer Geldbuße von 5 Euro verurteilt, weil er die Straße genutzt hat, obwohl ein Gehweg vorhanden war. Es gab jedoch keine Beweise dafür, dass er andere Verkehrsteilnehmer behindert hat. Die Verhängung eines erhöhten Bußgeldes war daher nicht möglich.

AG Dortmund, Beschluss vom 10. Januar 2017, Az. 729 OWi-256 Js 2380/16-11/17

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