Strafrecht

Tatbestandsberichtigung

Aktenzeichen  22 O 2122/20

Datum:
3.8.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 48244
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
München I
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 320

 

Leitsatz

Verfahrensgang

22 O 2122/20 2020-07-10 Endurteil LGMUENCHENI LG München I

Tenor

Das Urteil des Landgerichts München I vom 10.07.2020 (Az.: 22 O 2122/20) ist gem. § 320 Abs. 1 ZPO auf Seite 2, dort am Ende des zweiten Absatzes des Tatbestands wie folgt zu ergänzen:
„Die Klagepartei leistete eine Anzahlung in Höhe von … €.“

Gründe

Diese Tatsache ist unstreitig geblieben. Die Klagepartei hat den Antrag auf Tatbestandsberichtigung fristgerecht gestellt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen