Erbrecht ist ein individuelles Recht, das es ermöglicht, Verfügungen über Eigentum oder andere übertragbare Rechte bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu gestalten und gleichzeitig von solchen Verfügungen zu profitieren.
(Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Nießbrauchsrechts an den anderen Ehegatten)
(Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Nießbrauchsrechts an den anderen Ehegatten)