Im Erbrecht werden Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin einerseits geregelt und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.
Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs – Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs und Anspruch auf Verzinsung
Sozialhilfe – Kostenersatz durch Erben – Vermögen aus einer Rente der Stiftung “Hilfswerk für behinderte Kinder” – Schonvermögen zu Lebzeiten des contergangeschädigten Kindes – Verwertung keine besondere Härte – sozialgerichtliches Verfahren – Beteiligtenfähigkeit – Bestimmtheit des Verwaltungsakts – Kostenpflichtigkeit des Verfahrens
Stufenklage des Erben gegen den Bevollmächtigten des Erblassers: Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung; Bewertung des Zeitaufwands
Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten: Beweislast für das Nichtbestehen einer zunächst nicht angegebenen Nachlassverbindlichkeit