Erbrecht ist ein individuelles Recht, das es ermöglicht, Verfügungen über Eigentum oder andere übertragbare Rechte bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu gestalten und gleichzeitig von solchen Verfügungen zu profitieren.
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – Pflichtteilsanspruch aus Berliner Testament – Verwertbarkeit des vom überlebenden Elternteil selbst genutzten Hausgrundstücks – besondere Härte – Prognose für den Wegfall des Verwertungshindernisses
Revisibilität von Landesbeamtenrecht; Entstehen und Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs; Ausschluss der Vererblichkeit durch den Gesetzgeber; gesetzliche Grundlage der Rechtsverordnung
Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten auf Feststellung seiner Miterbenstellung: Bindungswirkung des Erbscheinsverfahrens; Streitgenossenschaft der beklagten Erben