Erbrecht ist ein individuelles Recht, das es ermöglicht, Verfügungen über Eigentum oder andere übertragbare Rechte bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu gestalten und gleichzeitig von solchen Verfügungen zu profitieren.
Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge erfolgten unentgeltlichen Zuwendung; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Werts der Zuwendung