Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Verfahrensstillstand wegen Nichtbetreibens durch die Parteien: Nochmalige Aufforderung zur Anspruchsbegründung nach Mahnverfahren als letzte Verfahrenshandlung des Gerichts
Werklohnprozess: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung klarstellenden Vortrags in der Berufungsinstanz; Darlegung der Fristwahrung bei Arglistanfechtung des Vertrages
Ausgleichsanspruch des Feuerversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters: Wirksamkeit des Ausschlusses für unter das RVA fallende Rückgriffsansprüche
Haftung des Endherstellers: Abgrenzung zwischen Konstruktions- und Fabrikationsfehler; Entlastungsbeweis bei einem durch einen “Ausreißer” des Zulieferers verursachten Schaden