Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Nachehelicher Unterhalt: Ausgleichsanspruch des Unterhaltsgläubigers wegen Durchführung des steuerlichen Realsplittings bei Zusammenveranlagung mit einem neuen Ehegatten für denselben Veranlagungszeitraum
Aktiengesellschaft: Zulässiger Umfang der satzungsmäßigen Ermächtigung des Versammlungsleiters zur Beschränkung des Frage- und Rederechts des Aktionärs in der Hauptversammlung – REDEZEITBESCHRÄNKUNG
Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Verteidigerhonorars: Entkräftung der Vermutung der Unangemessenheit; Anfechtung wegen Drohung mit Mandatsniederlegung; Darlegungsumfang bei Abrechnung eines Stundenhonorars
Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht; Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber Genossenschaftsmitgliedern
Bezahlung von Beratungsleistungen durch die Aktiengesellschaft vor Leistung der Einlage für neuen Aktien durch den Berater: Anwendung der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage; Umgehungstatbestand eines Hin- und Herzahlens – EUROBIKE