Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Ausscheiden eines Gesellschafters aus der BGB-Gesellschaft: Freistellungsanspruch hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprüche einzelner Gesellschafter
Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des Vorschusses auf die Mängelbeseitigungskosten; grob fahrlässige Unkenntnis von den diesen Anspruch begründenden Umständen
Erwerb eines Pfandrechts und Insolvenzanfechtung bei Verpfändung der monatlichen Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer GbR und des Gesellschaftsanteils selbst
Werkvertrag: Berechnung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer bei Erbringung von Teilen seiner diesem geschuldeten Leistung direkt an dessen Auftraggeber
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung von Zusatzleistungen des Herstellers und Preisnachlässen des Vertragshändlers unter Schmälerung seines Absatzrisikos