
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Fahrerflucht
Das LG Berlin hat im vorliegenden Fall einem Kraftfahrer die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen.
Das LG Berlin hat im vorliegenden Fall einem Kraftfahrer die charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen abgesprochen.
Von einem fingierten Verkehrsunfall ist auszugehen, wenn ein ungewöhnlicher Kollisionswinkel vorliegt.
Eine nicht zweckmäßige, undeutliche oder irreführende Gestaltung der Verkehrsschilder und Zeichen kann schuldmindernd wirken.
Auf dem Parkplatz bei einem Unfall ohne Weiteres von einer 50:50 Schadensteilung auszugehen, ist ein verbreiteter Irrtum.
Ob solche Aufnahmen als Beweis verwendet werden dürfen, richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.
Im vorliegenden Fall kollidiert ein Bus mit einem Pkw, der eine Einmündung aus einer untergeordneten Straße ansteuert.
Fahrer erhält kein Fahrverbot, aber eine Geldbuße trotz zulässigem analytischen Grenzwert des Blutserums.
Im vorliegenden Fall wurde der beklagte Einkaufswagennutzer verurteilt, den Schaden am Fahrzeug der Klägerin zu ersetzen.