Cannabiskonsum durch Kraftfahrer

Fahrer erhält kein Fahrverbot, aber eine Geldbuße trotz zulässigem analytischen Grenzwert des Blutserums.

Cannabiskonsum durch Kraftfahrer
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Cannabiskonsum durch Kraftfahrer am Steuer – kein Kavaliersdelikt.

Nach dem Cannabiskonsum darf ein Kraftfahrer erst dann wieder am Straßenverkehr teilnehmen, wenn er sicher sein kann, dass der analytische Grenzwert seines Blutserums von 1,0 ng/ml THC unterschritten wird. Im Zweifel muss er für einige Tage das Auto stehen lassen.
Im vorliegenden Fall hat sich ein Fahrer gegen das Urteil gewandt, durch das ihm eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit unter Cannabiseinfluss unterstellt wurde. In seiner Beschwerde erklärte er, genau den zulässigen Grenzwert gehabt zu haben. Die Annahme des Gerichts, dass er sich der fortdauernden Wirkung des Cannabis bewusst gewesen sein müsse, sei nicht durch Tatsachen belegt. Das OLG gab der Beschwerde teilweise statt und ließ das vorläufige Fahrverbot entfallen, behielt die Geldbuße jedoch bei.

OLG Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2014, Az. 1 SsBs 51/13

Weitere Informationen zu Drogen am Steuer finden Sie hier.

Canabis nun legal

Cannabis ist in Deutschland seit April 2024 teilweise legalisiert. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt. Allerdings ist der Verkauf in Geschäften oder online derzeit nicht gestattet. Stattdessen gibt es seit Juli 2024 sogenannte Cannabis-Clubs, in denen Mitglieder gemeinschaftlich Pflanzen anbauen und den Eigenkonsum untereinander regeln dürfen.

Dennoch gelten strenge Regeln, wie ein Konsumverbot in der Nähe von Schulen oder Kinderspielplätzen. Für den Straßenverkehr gibt es ebenfalls klare Grenzen: Autofahren unter Cannabiseinfluss bleibt stark reguliert. Minderjährige dürfen weiterhin weder Cannabis erwerben noch konsumieren​.

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