Strafrecht
1 StR 190/21
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1 StR 190/21
(Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG))
(Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2 EStG hinsichtlich sog. Funktionsträgergebühren)
Anordnungsgrund, Dienstleistungen, Anordnungsanspruch, Festsetzung, Benutzungszwang, Anordnung, Beteiligung, Widerspruch, Vertrag, Gutachten, Hauptsache, Ablehnung, Leistungsanspruch, Notlage, einstweiligen Anordnung, Entscheidung in der Hauptsache, Erlass einer einstweiligen Anordnung
Aufnahmeanspruch in einem Verein bei Ungleichbehandlung
Einstellung des Verfahrens aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen
Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Gestattung einer Erwerbstätigkeit
Haftungsverteilung bei Unfall im Rahmen eines Überholmanövers