Europarecht
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Säuglingsnahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben: Verkehrsverständnis bei Verwendung der Bezeichnung „Combiotik“ in Verbindung mit den Bezeichnungen „Praebiotik“ und „Probiotik“; Voraussetzungen der Annahme einer allgemein üblichen Bezeichnung einer Zutat und/oder der Annahme einer beschreibenden Verkehrsbezeichnung – Combiotik




