Steuerrecht
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.05.2012 IV R 47/10 – Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung)
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(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.05.2012 IV R 47/10 – Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der Revisionsbegründung)
(Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, soweit die Gewinnausschüttung und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in unterschiedlichen Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sind – Zuordnung der Anteile an einer Betriebsgesellschaft bei Vorliegen einer doppelten Betriebsaufspaltung – Kein Zuordnungswahlrecht bei Bilanzierungskonkurrenz – Auslegung eines Verwaltungsaktes durch das Revisionsgericht – Zeitraumbezogene Bindungswirkung des § 110 Abs. 1 FGO – (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 15.08.2012 als NV-Entscheidung abrufbar))
Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats
Betrug: Gewerbsmäßiges Handeln bei Zufluss des ertrogenen Geldes an eine Kapitalgesellschaft; Mitwirkung beim Vertrieb einer Kapitalanlagegesellschaft als Betrug
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Angaben eines erfolgsabhängig entlohnten Vertrauensmannes der Polizei über ein gescheiteres Drogengeschäft
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung
Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung
Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das Schneeballsystem eines Geldtransportunternehmens verursachten Betrugsschäden; Begriff des gedehnten Versicherungsfalls sowie Fälligkeit und Verjährungsbeginn des Anspruchs auf die Versicherungsleistung