Insolvenzrecht
Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen Nebentätigkeit
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Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen Nebentätigkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der „Erforderlichkeit“ der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO bei „Bagatellstreitigkeiten“ – Festsetzung des Gegenstandswerts auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der „Erforderlichkeit“ der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO auch bei „Bagatellstreitigkeiten“
Nichtannahmebeschluss: Den sich aus §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG ergebenden Substantiierungserfordernissen nicht genügende, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassener Vorlage von Jahresabschlussunterlagen nach § 335 HGB
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB – zudem mangelnde Beschwerdebefugnis des Geschäftsführers bei Ordnungsgeldverfahren gegen Gesellschaft
Nichtannahmebeschluss: Eintragung ins Verkehrszentralregister wegen geringer Geldbuße begründet nicht zwingend besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG – hier: Geldbuße iHv 40 Euro wegen Verletzung der Winterreifenpflicht – weder grundsätzliche Bedeutung noch besonders schwerer Nachteil – Verletzung des Bestimmtheitsgebots kann offen bleiben
Nichtannahmebeschluss: Kein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse iSd § 115 Abs 3 StVollzG
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Offensichtliche Unzulässigkeit einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten