Sozialrecht
Rentenversicherung: Keine uneingeschränkte Anwendung des FRG auf Personen, die am 18.05.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten
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Rentenversicherung: Keine uneingeschränkte Anwendung des FRG auf Personen, die am 18.05.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten
Berichtigungsbeschluss
Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht
Anschlussheilbehandlung nur bei abgeschlossener Akutbehandlung
Weiterbildungsbefugnis, Weiterbildungsassistenten, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Fachberater, Verwaltungsgerichte, Beurteilungsspielraum, Weiterbildungsstätte, Weiterbildung zum Facharzt, Weiterbildungsordnung, Weiterbildungszeit, Befugnisse, Grundversorgung, Reproduktionsmedizin, Gerichtliche Kontrolle, Schwangerschaftsbetreuung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Fallzahlen, Geburtshilfe, Streitwertkatalog, Kostenentscheidung
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Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Wertersatz für Beschädigung einer Hecke