Handels- und Gesellschaftsrecht
Anfechtung, Grundbuch, Offenbarung, Zahlung, Mord, Kenntnis, Annahmeverzug, Rechtsanwaltskosten, Zinsen, Haftung, Verzug, Vertrag, Kleinkind, Bedeutung, Zug um Zug, Treu und Glauben, arglistiges Verschweigen
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Kein Rechtsmissbrauch wegen Vorenthaltens außergerichtlicher Reaktion nach Eilantragstellung
Markenbeschwerdeverfahren – „i-Twin/B TWIN (Unions-Wort-Bildmarke) /B‘TWIN (IR-Marke)“ – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
Markenbeschwerdeverfahren – „Power Bowl/POWER“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung – hier: Aufhebung der angegriffenen Entscheidung durch Landesverfassungsgericht – Tenorbegründung
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Erhebung substanzloser Verfassungsbeschwerden herabsetzenden Inhalts
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Strafbefehl trotz sich aufdrängender Anhaltspunkte für Unwirksamkeit seiner Zustellung wegen mangelnder Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten verletzt diesen in Grundrechten aus Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 sowie Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG – Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers verletzt Recht auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)