Kosten- und Gebührenrecht
Die Interessen der am Rechtsstreit wirtschaftlich Beteiligten sind keine allgemeine Interessen iSd § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO
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Die Interessen der am Rechtsstreit wirtschaftlich Beteiligten sind keine allgemeine Interessen iSd § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO
Anspruch auf Herausgabe von gerichtlichen Entscheidungen ohne besondere rechtskonkretisierende oder rechtsfortbildende Bedeutung
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Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses
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Perücke als Hilfsmittel