Verwaltungsrecht
Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens, wenn zu einem selbstständig tragenden Ablehnungsgrund kein durchgreifender Wiederaufnahmegrund vorgebracht wurde
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Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens, wenn zu einem selbstständig tragenden Ablehnungsgrund kein durchgreifender Wiederaufnahmegrund vorgebracht wurde
Beförderung zum akademischen Oberrat an einem Universitätsklinikum ohne Facharztanerkennung
Zur besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur bei Änderungen zu allen Ablehnungsgründen
Erteilung Aufnahmebescheid; kein Wiederaufgreifensanspruch des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens ohne Vorbringen durchgreifender Wiederaufnahmegründe; Durchbrechung der Bestandskraft
Fahrerlaubnis unter Auflagen bei Diabetes – rechtliches Gehör bei unterlassener Akteneinsicht
Kündigung während der Schwangerschaft – Betriebsstillegung als besonderer Fall
Baugenehmigung für Anbau eines Balkons bei denkmalgeschütztem Ensemble