Steuerrecht
(Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags)
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(Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.10.2018 IV R 35/16 – Gewinn aus der Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten Unterschiedsbetrags unterliegt auch bei Betriebsaufgabe der Gewerbesteuer; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags)
(Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags (weitgehend inhaltsgleiche Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 25. Oktober 2018 IV R 35/16))
Verlängerung der Wartefrist für staatliche Finanzierung einer Ersatzschule
2 C 33/17
Aussetzung des Verfahrens; Verfassungswidrigkeit der Beamtenversorgung in Niedersachsen
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Grenzen des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs